| Allgemeine
Einführung |
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Der Geräuschpegel unserer Umgebung wird
immer lauter, die akustische Belastung immer größr.
Aus diesem Grund möchte der Mensch gerade in seinem
Rückzugsbereich, seinen eigenen 4 Wänden, möglichst
wenig "Störgeräusche" haben. Speziell in Mietwohnungen,
wo mehrere Parteien auf engstem Raum zusammen wohnen,
muß deshalb auf ausreichenden Schallschutz geachtet
werden.
Unter Schallschutz versteht man die Verhinderung der
übertragung von Schall von einen Raum zum anderen.
Man unterscheidet zwei Arten von Schall, den Luftschall
und den Körperschall. |
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| Luftschall |
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Diese Art von Schall wird indirekt (über Luft) an die
Bauteile geleitet (z.B. Sprache, Musik).
Es gibt zwei Möglichkeiten den geforderten Luftschallschutz
zu erfüllen:
a) über Gewicht / Maße
Je höher das Gewicht des Bauteils,
desto größr die Luftschalldämmung.
b) mehrschichtiger Aufbau des Bauteils mit einer Dämmschicht |
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| Körperschall |
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Bei dieser Art von Schalleitung werden
die Bauteile direkt angeregt und so der Schall in den
nächsten Raum geleitet.
In diese Kategorie fallen der Trittschall und die Installationsgeräusche.
Zur Verhinderung der Schallübertragung hilft nur die
Schallentkopplung (z.B. durch schwimmenden Estrich). |
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| DIN 4109
- Schallschutz im Hochbau |
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Die Anforderungen von Schallschutz werden in der DIN
4109 geregelt.
Es reicht jedoch nicht nur diese Mindestnormen einzuhalten,
sondern in Anbetracht der anerkannten Regeln der Technik
sind die erhöhten, empfohlenen Werte anzusetzen. |
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